07.09.2010  
 
     
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Unternehmerlexikon


Hier werden wir laufend Begriffe aus der Unternehmerwelt nĂ€her erlĂ€utern. Wenn auch Sie die Definition eines Begriffes suchen oder uns bei der verwaltung des Lexikons unterstĂŒtzen möchten, so senden Sie uns Ihre entsprechenden EintrĂ€ge oder Fragen.



Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft ist eine privatrechtliche Vereinigung, die in der Regel den Betrieb eines Unternehmens zum Gegenstand hat. GegenĂŒber anderen Unternehmensformen hebt sich die Aktiengesellschaft durch folgende Eigenschaften ab:

  • Sie ist Körperschaft, also eine auf Mitgliedschaft beruhende, aber als Vereinigung selbstĂ€ndig rechtsfĂ€hige rechtliche Einheit.
  • Sie ist Kapitalgesellschaft, also auf ein bestimmtes Grundkapital in der Weise gestĂŒtzt, dass die Haftung der Mitglieder, also der AktionĂ€re auf dieses Kapital beschrĂ€nkt ist.
  • Das Grundkapital ist im Regelfall in rechnerisch gleich große Anteile, die Aktien, aufgeteilt.

Die Aktien werden in vielen FĂ€llen durch Aktienbriefe verkörpert. Zur Natur der Aktiengesellschaft gehört es grundsĂ€tzlich, dass die Aktien durch deren Inhaber ĂŒbertragbar sind. Je nach Ausgestaltung der Gesellschaft kann es hier aber EinschrĂ€nkungen geben. Dagegen gehört es nicht zu den notwendigen Wesensmerkmalen einer Aktiengesellschaft, dass die Aktien an einer Börse gehandelt werden. In den meisten LĂ€ndern sind nur ein kleiner Teil der Aktiengesellschaften börsennotiert.
Die AktionĂ€re nehmen ihre mitgliedschaftlichen Rechte in der Regel in AktionĂ€rsversammlungen durch AusĂŒbung ihres Stimmrechtes wahr. Die GeschĂ€fte der Gesellschaft werden aber von gesonderten Organen gefĂŒhrt, wobei die Details je nach Land unterschiedlich sind.
Quelle: Wikipedia


Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) - korrekte Bezeichnung: Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung - ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, in dem geregelt wird, in welchem Umfang den Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht fĂŒr die in ihrem Hoheitsgebiet erzielten EinkĂŒnfte zusteht. Ein DBA soll vermeiden, dass natĂŒrliche und juristischen Personen, die in beiden Staaten EinkĂŒnfte erzielen, in beiden Staaten - also doppelt - besteuert werden.
Quelle: Wikipedia


EuropÀische Freihandels-Assoziation (EFTA)
Die EuropĂ€ische Freihandelsassoziation, Abk. EFTA (fĂŒr engl. European Free Trade Association) ist eine Freihandelszone in Europa.

Sie wurde am 4. Januar 1960 durch die Stockholmer Konvention gegrĂŒndet und trat am 3. Mai 1960 in Kraft. Zielsetzung war die Förderung von Wachstum und Wohlstand ihrer Mitgliedstaaten und die Vertiefung des Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den westeuropĂ€ischen LĂ€ndern wie auch der Welt insgesamt. Gleichzeitig sollte sie ein Gegengewicht zu den EuropĂ€ischen Gemeinschaften und deren politischen Zielen bilden.
Quelle: Wikipedia


Erwerbsersatzordnung (EO)
Die schweizerische Erwerbsersatzordnung (kurz: EO) kompensiert den Verdienstausfall von MilitĂ€r- oder Zivildienst leistenden Personen. Diese Versicherung wurde wĂ€hrend des Zweiten Weltkriegs eingefĂŒhrt und hiess damals noch Wehrmannsschutz. Die ausbezahlten BetrĂ€ge richten sich nach dem Einkommen, es werden jedoch mindestens 43 Franken pro Diensttag bezahlt.
Finanziert wird die EO durch LohnbeitrÀge von 0,3%, die von Arbeitnehmern und -gebern gemeinsam bezahlt werden, sowie durch ZinsertrÀge auf dem Kapital.
Quelle: Wikipedia


Factoring
„Factoring ist der fortlaufende Kauf und Erwerb von Geldforderungen aus erbrachten Leistungen aus Waren- und DienstleistungsgeschĂ€ften von gewerblichen Lieferanten/HĂ€ndlern an gewerbliche Abnehmer“ mehr...


Gesellschaft mit beschrÀnkter Haftung (GmbH)
Eine Gesellschaft mit beschrĂ€nkter Haftung (kurz: GmbH) ist eine juristische Person des Privatrechts, an der sich andere juristische oder natĂŒrliche Personen mit einer Kapitaleinlage beteiligen. Als juristische Person verfĂŒgt die GmbH ĂŒber selbstĂ€ndige Rechte und Pflichten: sie kann Eigentum erwerben, VertrĂ€ge abschließen und vor Gericht klagen und verklagt werden. Außerdem haftet die GmbH fĂŒr Verbindlichkeiten den GlĂ€ubigern gegenĂŒber nur mit dem eigenen Vermögen der Gesellschaft und nicht mit dem (Privat-)Vermögen der Gesellschafter.
Quelle: Wikipedia


GeldwÀschereigesetz (GWG)
GeldwĂ€sche bezeichnet den Vorgang der Einschleusung illegaler Erlöse aus bestimmten Straftaten (zum Beispiel aus Drogenhandel) in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Bei den Straftaten muss es sich entweder um Verbrechen (Freiheitsstrafe mindestens 1 Jahr (§ 12 StGB) oder bestimmte Vergehen (§ 261 Abs. 1 StGB) handeln. Abgesehen vom Drogenhandel können vor allem Delikte Vortaten zur GeldwĂ€sche sein, die entweder bandenmĂ€ĂŸig (mindestens 3 Personen) oder gewerbsmĂ€ĂŸig begangen wurden. So kann eine wiederholte Hinterziehung von BeitrĂ€gen zur Sozialversicherung eine gewerbsmĂ€ĂŸige Betrugshandlung darstellen, die damit Vortat zur GeldwĂ€sche ist. Die GeldwĂ€schehandlungen haben den Zweck, die Herkunft des Geldes zu verschleiern und es vor dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden und des Finanzamts zu verbergen und Gewinne aus der Schattenwirtschaft in den legalen Bereich zu ĂŒberfĂŒhren. Der volkswirtschaftliche Schaden entsteht neben den Straftaten an sich auch durch die damit einhergehende Steuerhinterziehung. Als weiterer volkswirtschaftlicher Schaden, wird die BeeintrĂ€chtigung des Wettbewerbs gesehen, da Personen mit Erlösen aus gewaschenem Geld finanziell stĂ€rker sind als ihre Konkurrenten, die die Erlöse am Markt erwirtschaften mĂŒssen.
Quelle: Wikipedia


Zuger Handels- und Dienstleistungsverband (HDV)
Den Standort Zug zu stÀrken gehört zu den zentralen Anliegen des Zuger Handels- und Dienstleistungsverbandes HDV. Dabei werden PrioritÀten gesetzt. QualitÀt ist gefragt, verbunden mit einer pragmatischen und zielorientierten Umsetzung. mehr...


Institut fĂŒr Finanzdienstleistungen Zug (IFZ)
Als Institut der HSW Luzern ist das IFZ das fĂŒhrende Fachhochschulinstitut im Finanzbereich und bietet Finanzfachleuten aus Unternehmen sowie Fach- und FĂŒhrungskrĂ€ften aus der Finanzbranche Weiterbildungs-, Forschungs- und Beratungsdienstleistungen an. mehr...


Staatssekretariat fĂŒr Wirtschaft (SECO)
Das seco ist das Kompetenzzentrum des Bundes fĂŒr alle Kernfragen der Wirtschaftspolitik. Das Ziel des seco ist es, ordnungs- und wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich die Wirtschaft zum Wohle aller entwickelt. mehr...


Selbstregulierungsorganisation (SRO)
BekÀmpfung der GeldwÀscherei im Parabankenbereich. mehr...


Verein zur QualitÀtssicherung im Bereich der Finanzdienstleistungen (VQF)
Der Verein zur QualitÀtssicherung von Finanzdienstleistungen (VQF) ist die grösste offizielle Selbstregulierungsorganisation (SRO) gemÀss GwG mit Anerkennung der Eidgenössischen Finanzverwaltung. mehr...


Vereinbarung ĂŒber die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB)
Selbstregulierung hat im Schweizer Bankensektor eine lange Tradition. Die Schweizer Banken geben sich - mit dem EinverstĂ€ndnis ihrer Aufsichtsbehörde, der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) - Standesregeln. Diese umschreiben Anforderungen an eine den guten Sitten entsprechende - modern ausgedrĂŒckt, ethisch korrekte - GeschĂ€ftsfĂŒhrung. Ein Beispiel dafĂŒr ist die Sorgfaltspflichtvereinbarung (VSB). Die EBK kontrolliert die Einhaltung der Standesregeln durch die Banken. DemgegenĂŒber ist die Einhaltung blosser Empfehlungen freiwillig. Ihr Erlass bedarf keiner Mitwirkung der EBK. mehr...


Zuger Advokatenverein (ZAV)
Der Advokatenverein des Kantons Zug stellt die Berufsorganisation der unabhĂ€ngigen und selbstĂ€ndigen RechtsanwĂ€lte im Kanton Zug dar. Als Sektion des Schweizerischen Anwaltsverbandes gehören dem Advokatenverein des Kantons Zug ĂŒber 100 Mitglieder an. Der Advokatenverein des Kantons Zug fördert die Entwicklung öffentlicher Anliegen, wie die Rechtspflege und Gesetzgebung, und tritt ein fĂŒr die Wahrung des Ansehens und der UnabhĂ€ngigkeit des Anwaltstandes.  mehr...


Zuger TreuhÀndervereinigung (ZTV)
Die Zuger TreuhÀndervereinigung hat ca. 85 Mitglieder und vertritt die Interessen und anliegen der TreuhÀnder im Kanton Zug. mehr...











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