Unternehmerlexikon
Hier werden wir laufend Begriffe aus der Unternehmerwelt näher erläutern. Wenn auch Sie die Definition eines Begriffes suchen oder uns bei der Verwaltung des Lexikons unterstützen möchten, so senden Sie uns Ihre entsprechenden Einträge oder Fragen.
Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft ist eine privatrechtliche Vereinigung, die in der Regel den Betrieb eines Unternehmens zum Gegenstand hat. Gegenüber anderen Unternehmensformen hebt sich die Aktiengesellschaft durch folgende Eigenschaften ab:
Die Aktionäre nehmen ihre mitgliedschaftlichen Rechte in der Regel in Aktionärsversammlungen durch Ausübung ihres Stimmrechtes wahr. Die Geschäfte der Gesellschaft werden aber von gesonderten Organen geführt, wobei die Details je nach Land unterschiedlich sind.
Quelle: Wikipedia
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) - korrekte Bezeichnung: Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung - ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, in dem geregelt wird, in welchem Umfang den Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht für die in ihrem Hoheitsgebiet erzielten Einkünfte zusteht. Ein DBA soll vermeiden, dass natürliche und juristischen Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, in beiden Staaten - also doppelt - besteuert werden.
Quelle: Wikipedia
Europäische Freihandels-Assoziation (EFTA)
Die Europäische Freihandelsassoziation, Abk. EFTA (für engl. European Free Trade Association) ist eine Freihandelszone in Europa.
Sie wurde am 4. Januar 1960 durch die Stockholmer Konvention gegründet und trat am 3. Mai 1960 in Kraft. Zielsetzung war die Förderung von Wachstum und Wohlstand ihrer Mitgliedstaaten und die Vertiefung des Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den westeuropäischen Ländern wie auch der Welt insgesamt. Gleichzeitig sollte sie ein Gegengewicht zu den Europäischen Gemeinschaften und deren politischen Zielen bilden.
Quelle: Wikipedia
Erwerbsersatzordnung (EO)
Die schweizerische Erwerbsersatzordnung (kurz: EO) kompensiert den Verdienstausfall von Militär- oder Zivildienst leistenden Personen. Diese Versicherung wurde während des Zweiten Weltkriegs eingeführt und hiess damals noch Wehrmannsschutz. Die ausbezahlten Beträge richten sich nach dem Einkommen, es werden jedoch mindestens 43 Franken pro Diensttag bezahlt.
Finanziert wird die EO durch Lohnbeiträge von 0,3%, die von Arbeitnehmern und -gebern gemeinsam bezahlt werden, sowie durch Zinserträge auf dem Kapital.
Quelle: Wikipedia
Factoring
„Factoring ist der fortlaufende Kauf und Erwerb von Geldforderungen aus erbrachten Leistungen aus Waren- und Dienstleistungsgeschäften von gewerblichen Lieferanten/Händlern an gewerbliche Abnehmer“ mehr...
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz: GmbH) ist eine juristische Person des Privatrechts, an der sich andere juristische oder natürliche Personen mit einer Kapitaleinlage beteiligen. Als juristische Person verfügt die GmbH über selbständige Rechte und Pflichten: sie kann Eigentum erwerben, Verträge abschließen und vor Gericht klagen und verklagt werden. Außerdem haftet die GmbH für Verbindlichkeiten den Gläubigern gegenüber nur mit dem eigenen Vermögen der Gesellschaft und nicht mit dem (Privat-)Vermögen der Gesellschafter.
Quelle: Wikipedia
Geldwäschereigesetz (GWG)
Geldwäsche bezeichnet den Vorgang der Einschleusung illegaler Erlöse aus bestimmten Straftaten (zum Beispiel aus Drogenhandel) in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Bei den Straftaten muss es sich entweder um Verbrechen (Freiheitsstrafe mindestens 1 Jahr (§ 12 StGB) oder bestimmte Vergehen (§ 261 Abs. 1 StGB) handeln. Abgesehen vom Drogenhandel können vor allem Delikte Vortaten zur Geldwäsche sein, die entweder bandenmäßig (mindestens 3 Personen) oder gewerbsmäßig begangen wurden. So kann eine wiederholte Hinterziehung von Beiträgen zur Sozialversicherung eine gewerbsmäßige Betrugshandlung darstellen, die damit Vortat zur Geldwäsche ist. Die Geldwäschehandlungen haben den Zweck, die Herkunft des Geldes zu verschleiern und es vor dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden und des Finanzamts zu verbergen und Gewinne aus der Schattenwirtschaft in den legalen Bereich zu überführen. Der volkswirtschaftliche Schaden entsteht neben den Straftaten an sich auch durch die damit einhergehende Steuerhinterziehung. Als weiterer volkswirtschaftlicher Schaden, wird die Beeinträchtigung des Wettbewerbs gesehen, da Personen mit Erlösen aus gewaschenem Geld finanziell stärker sind als ihre Konkurrenten, die die Erlöse am Markt erwirtschaften müssen.
Quelle: Wikipedia
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Das seco ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschaftspolitik. Das Ziel des seco ist es, ordnungs- und wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich die Wirtschaft zum Wohle aller entwickelt. mehr...
Selbstregulierungsorganisation (SRO)
Bekämpfung der Geldwäscherei im Parabankenbereich. mehr...
Verein zur Qualitätssicherung im Bereich der Finanzdienstleistungen (VQF)
Der Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen (VQF) ist die grösste offizielle Selbstregulierungsorganisation (SRO) gemäss GwG mit Anerkennung der Eidgenössischen Finanzverwaltung. mehr...
Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB)
Selbstregulierung hat im Schweizer Bankensektor eine lange Tradition. Die Schweizer Banken geben sich - mit dem Einverständnis ihrer Aufsichtsbehörde, der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) - Standesregeln. Diese umschreiben Anforderungen an eine den guten Sitten entsprechende - modern ausgedrückt, ethisch korrekte - Geschäftsführung. Ein Beispiel dafür ist die Sorgfaltspflichtvereinbarung (VSB). Die EBK kontrolliert die Einhaltung der Standesregeln durch die Banken. Demgegenüber ist die Einhaltung blosser Empfehlungen freiwillig. Ihr Erlass bedarf keiner Mitwirkung der EBK. mehr...
Hier werden wir laufend Begriffe aus der Unternehmerwelt näher erläutern. Wenn auch Sie die Definition eines Begriffes suchen oder uns bei der Verwaltung des Lexikons unterstützen möchten, so senden Sie uns Ihre entsprechenden Einträge oder Fragen.
Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft ist eine privatrechtliche Vereinigung, die in der Regel den Betrieb eines Unternehmens zum Gegenstand hat. Gegenüber anderen Unternehmensformen hebt sich die Aktiengesellschaft durch folgende Eigenschaften ab:
- Sie ist Körperschaft, also eine auf Mitgliedschaft beruhende, aber als Vereinigung selbständig rechtsfähige rechtliche Einheit.
- Sie ist Kapitalgesellschaft, also auf ein bestimmtes Grundkapital in der Weise gestützt, dass die Haftung der Mitglieder, also der Aktionäre auf dieses Kapital beschränkt ist.
- Das Grundkapital ist im Regelfall in rechnerisch gleich große Anteile, die Aktien, aufgeteilt.
Die Aktionäre nehmen ihre mitgliedschaftlichen Rechte in der Regel in Aktionärsversammlungen durch Ausübung ihres Stimmrechtes wahr. Die Geschäfte der Gesellschaft werden aber von gesonderten Organen geführt, wobei die Details je nach Land unterschiedlich sind.
Quelle: Wikipedia
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) - korrekte Bezeichnung: Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung - ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, in dem geregelt wird, in welchem Umfang den Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht für die in ihrem Hoheitsgebiet erzielten Einkünfte zusteht. Ein DBA soll vermeiden, dass natürliche und juristischen Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, in beiden Staaten - also doppelt - besteuert werden.
Quelle: Wikipedia
Europäische Freihandels-Assoziation (EFTA)
Die Europäische Freihandelsassoziation, Abk. EFTA (für engl. European Free Trade Association) ist eine Freihandelszone in Europa.
Sie wurde am 4. Januar 1960 durch die Stockholmer Konvention gegründet und trat am 3. Mai 1960 in Kraft. Zielsetzung war die Förderung von Wachstum und Wohlstand ihrer Mitgliedstaaten und die Vertiefung des Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den westeuropäischen Ländern wie auch der Welt insgesamt. Gleichzeitig sollte sie ein Gegengewicht zu den Europäischen Gemeinschaften und deren politischen Zielen bilden.
Quelle: Wikipedia
Erwerbsersatzordnung (EO)
Die schweizerische Erwerbsersatzordnung (kurz: EO) kompensiert den Verdienstausfall von Militär- oder Zivildienst leistenden Personen. Diese Versicherung wurde während des Zweiten Weltkriegs eingeführt und hiess damals noch Wehrmannsschutz. Die ausbezahlten Beträge richten sich nach dem Einkommen, es werden jedoch mindestens 43 Franken pro Diensttag bezahlt.
Finanziert wird die EO durch Lohnbeiträge von 0,3%, die von Arbeitnehmern und -gebern gemeinsam bezahlt werden, sowie durch Zinserträge auf dem Kapital.
Quelle: Wikipedia
Factoring
„Factoring ist der fortlaufende Kauf und Erwerb von Geldforderungen aus erbrachten Leistungen aus Waren- und Dienstleistungsgeschäften von gewerblichen Lieferanten/Händlern an gewerbliche Abnehmer“ mehr...
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz: GmbH) ist eine juristische Person des Privatrechts, an der sich andere juristische oder natürliche Personen mit einer Kapitaleinlage beteiligen. Als juristische Person verfügt die GmbH über selbständige Rechte und Pflichten: sie kann Eigentum erwerben, Verträge abschließen und vor Gericht klagen und verklagt werden. Außerdem haftet die GmbH für Verbindlichkeiten den Gläubigern gegenüber nur mit dem eigenen Vermögen der Gesellschaft und nicht mit dem (Privat-)Vermögen der Gesellschafter.
Quelle: Wikipedia
Geldwäschereigesetz (GWG)
Geldwäsche bezeichnet den Vorgang der Einschleusung illegaler Erlöse aus bestimmten Straftaten (zum Beispiel aus Drogenhandel) in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Bei den Straftaten muss es sich entweder um Verbrechen (Freiheitsstrafe mindestens 1 Jahr (§ 12 StGB) oder bestimmte Vergehen (§ 261 Abs. 1 StGB) handeln. Abgesehen vom Drogenhandel können vor allem Delikte Vortaten zur Geldwäsche sein, die entweder bandenmäßig (mindestens 3 Personen) oder gewerbsmäßig begangen wurden. So kann eine wiederholte Hinterziehung von Beiträgen zur Sozialversicherung eine gewerbsmäßige Betrugshandlung darstellen, die damit Vortat zur Geldwäsche ist. Die Geldwäschehandlungen haben den Zweck, die Herkunft des Geldes zu verschleiern und es vor dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden und des Finanzamts zu verbergen und Gewinne aus der Schattenwirtschaft in den legalen Bereich zu überführen. Der volkswirtschaftliche Schaden entsteht neben den Straftaten an sich auch durch die damit einhergehende Steuerhinterziehung. Als weiterer volkswirtschaftlicher Schaden, wird die Beeinträchtigung des Wettbewerbs gesehen, da Personen mit Erlösen aus gewaschenem Geld finanziell stärker sind als ihre Konkurrenten, die die Erlöse am Markt erwirtschaften müssen.
Quelle: Wikipedia
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Das seco ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschaftspolitik. Das Ziel des seco ist es, ordnungs- und wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich die Wirtschaft zum Wohle aller entwickelt. mehr...
Selbstregulierungsorganisation (SRO)
Bekämpfung der Geldwäscherei im Parabankenbereich. mehr...
Verein zur Qualitätssicherung im Bereich der Finanzdienstleistungen (VQF)
Der Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen (VQF) ist die grösste offizielle Selbstregulierungsorganisation (SRO) gemäss GwG mit Anerkennung der Eidgenössischen Finanzverwaltung. mehr...
Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB)
Selbstregulierung hat im Schweizer Bankensektor eine lange Tradition. Die Schweizer Banken geben sich - mit dem Einverständnis ihrer Aufsichtsbehörde, der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) - Standesregeln. Diese umschreiben Anforderungen an eine den guten Sitten entsprechende - modern ausgedrückt, ethisch korrekte - Geschäftsführung. Ein Beispiel dafür ist die Sorgfaltspflichtvereinbarung (VSB). Die EBK kontrolliert die Einhaltung der Standesregeln durch die Banken. Demgegenüber ist die Einhaltung blosser Empfehlungen freiwillig. Ihr Erlass bedarf keiner Mitwirkung der EBK. mehr...